R E G I O N A L E R W E T T B E W E R B
im Jazz- und Popgesang
um den „Finsterwalder Sänger“ 2010
am 12. November 2010
Eine Veranstaltung
der Sparkassenstiftung „Zukunft Elbe-Elster-Land “ und
des Kulturamtes des Landkreises Elbe-Elster.
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1.
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Teilnahmebedingungen
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1.1
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Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres aus dem Landkreis Elbe-Elster.
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1.2
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Die Ausschreibung gilt sowohl für Solisten als auch Vokalensembles bis maximal 12 Mitglieder.
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1.3
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Bei den Bewerbern darf kein Produzentenvertrag vorhanden sein.
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1.4
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Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30. September 2010 beim Landkreis Elbe-Elster, Kulturamt, einzureichen. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das Anmeldeformular, welches Sie unter der Leitlinie Musikwettbewerbe auf folgender Internetseite finden: www.sparkassenstiftung-ee.de
Der Bewerbung sind folgende Anhänge beizufügen:
- ein Live-Mitschnitt von 2 Titeln (ohne Nachbearbeitung)
- kurzer künstlerischer Werdegang (stichpunktartig)
- Foto für Werbezwecke (möglichst im jpg-Format)
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1.5
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Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis zu Bild- und Ton-aufzeichnungen während des Wettbewerbes einschließlich deren Vervielfältigung und spätere Nutzung. Sie übertragen hieraus entstehende Rechte auf den Veranstalter.
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1.6
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Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettbewerbs-bedingungen verbindlich an.
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2.
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Wettbewerbsdurchführung
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2.1
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Der Wettbewerb findet am 12. November 2010, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im Finsterwalder Kreismuseum statt. Im Anschluss daran findet der internationale Wettbewerb im Jazz- und Popgesang um den „Finsterwalder Sänger“ 2010 statt.
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2.2
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Aus dem Kreis der Bewerber werden nach Vorauswahl maximal 12 Solisten bzw. Ensembles zum Wettbewerb ein-geladen. Die Bekanntgabe erfolgt bis 8. Oktober 2010.
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2.3
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Zum Wettbewerb sind zwei Titel (Jazz, Pop oder Soul) vorzutragen, wovon ein Titel unveröffentlicht oder in der Muttersprache des Interpreten sein muss.Die Gesamtvortragszeit darf 10 Minuten nicht überschreiten.
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2.4
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Für die musikalische Ausgestaltung ist nur ein Begleit-instrument pro Titel zugelassen. Die Instrumentierung kann innerhalb des Vortrages gewechselt werden. Der/die Begleiter ist/sind vom Teilnehmer mitzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich selbst zu begleiten. Halbplaybacks und Playbacks sind nicht erlaubt.
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2.5
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Am Auftrittsort sind eine Gesangsanlage, ein Piano, ein E-Piano und Anschlussmöglichkeiten für andere Instrumente vorhanden.
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3.
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Jury
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3.1
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Die Jury setzt sich aus Dozenten bzw. Interpreten sowie einem Vertreter der Sparkassenstiftung zusammen.
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3.2
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Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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4.
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Preise
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4.1
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Vergeben wird der Regionale Förderpreis zum „Finsterwalder Sänger“ für die beste Darbietung mit einem Preisgeld von
500 €. Weiterhin kann durch die Jury ein Ensemble-Preis bis zu 1.000 € vergeben werden.
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5.
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Konzert und Workshop
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5.1
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Das Abschlusskonzert sowie die Preisverleihung findet am
13. November 2010, um 20.00 Uhr, in der Aula der Oberschule Finsterwalde statt.
Die Preise werden nur an Teilnehmer vergeben, die zum Abschlusskonzert anwesend sind.
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5.2
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Die Preisträger gestalten mit den jeweiligen Begleitern einen Programmteil des Abschlusskonzertes. Die Preisträger sind zur Mitwirkung verpflichtet.
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5.3
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Am 13. November 2010, von 10.00 bis 12.00 Uhr, wird den Teilnehmern ein Workshop angeboten.
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Auskünfte erteilt das:
Kulturamt des Landkreises Elbe-Elster,
Anhalter Straße 7,
04916 Herzberg
Telefon: (03535) 465100 oder 465106
Fax: (03535) 465102,
Ansprechpartner: Herr Pöschl und Frau Harnisch
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