Teilnahmenbedingungen

Gebrüder-Graun-Preis 2009

der Sparkassenstiftung „Zukunft Elbe-Elster-Land“

am 13. und 14. November 2009

 

Eine Veranstaltung der Sparkassenstiftung „Zukunft Elbe-Elster-Land“

in Kooperation mit dem Kulturamt des Landkreises Elbe-Elster

 

1.

Teilnahmebedingungen

1.1

Teilnahmeberechtigt sind Personen mit begonnenem bzw. abgeschlossenem Musikstudium zwischen 18 und 30 Jahren (Stichtag 1. Juni 2009). Bei der Teilnahme von Ensembles ist zu beachten, dass das maximale Alter von Teilnehmern 40 Jahre ist, wobei das Durchschnittsalter des Ensembles 30 Jahre nicht überschreiten darf.

1.2

Die Ausschreibung gilt im vokalen sowie instrumentalen Bereich sowohl für Solisten mit einem Begleitpartner als auch für Ensembles bis max. 8 Mitglieder. 

1.3

Bei den Bewerbern darf kein Produzentenvertrag vorhanden sein. 

1.4

Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30. April 2009 an das Kulturamt des Landkreises Elbe-Elster, Postfach 17, 04912 Herzberg einzusenden:

-          Persönliche Angaben und ein kurzer künstlerischer Werdegang

-          Foto für Werbezwecke (möglichst digital im jpg-Format oder im Papierformat 9x13cm)

1.5

Ein Livemitschnitt über ca. 10 Minuten Graun-Musik ist bis zum 1. Juli 2009 einzusenden.Mitschnitte der Ensembles bitte in der kompletten Besetzung. Abweichungen bedürfen der vorherigen Absprache mit den Veranstaltern. 

1.6

 

Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis zu Bild- und Tonaufzeichnungen während des Wettbewerbes einschließlich deren Vervielfältigung und spätere Nutzung. Sie übertragen hieraus entstehende Rechte auf den Veranstalter. 

1.7

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettbewerbsbedingungen verbindlich an.

 

 

2.

Wettbewerbsbedingungen

2.1

Der Wettbewerb findet am 13. und 14. November 2009 im Bürgerhaus Bad Liebenwerda statt.

2.2 

Aus dem Kreis der Bewerber werden nach Vorauswahl insgesamt 20 Solisten bzw. Ensembles zum Wettbewerb eingeladen.Die schriftliche Bekanntgabe erfolgt Anfang August 2009 durch den Veranstalter.

2.3

Zum Wettbewerb sind ausschließlich Originalwerke der drei Graun-Brüder - Carl Heinrich Graun, August Friedrich Graun und Johann Gottlieb Graun – zugelassen. Die geforderte Dauer des Vortrages beträgt 15 bis maximal 20 Minuten. 

2.4

Mindestens eine Stunde vor Wertungstermin muss der Wettbewerbsteilnehmer einsatzbereit sein. Die zeitliche Absicherung obliegt dem Teilnehmer selbst. 

2.5

Die Angabe der zum Wettbewerb vorzutragenden Werke hat seitens der Teilnehmer ebenfalls bis 1. Juli 2009 zu erfolgen. Änderungen der Besetzung / Programmfolge /Programmtitel sind bis max. 4 Wochen vor dem Wettbewerb möglich. Später eingehende Änderungen werden nicht berücksichtigt. 

2.6 

Am Auftrittsort sind ein Hammerflügel, ein Cembalo und bei Bedarf ein Flügel vorhanden.

2.7

Für den Wettbewerb ist je Wettbewerbsteilnehmer (auch Begleiter)

-          eine Teilnahmegebühr in Höhe von 25,00 € und

-          eine Übernachtungskaution in Höhe von 50,00 €

zu entrichten. Die Übernachtungskaution wird bei Wettbewerbsteilnahme zurückerstattet. Diese Gebühren sind bis spätestens 31. August 2009 einzuzahlen.

 

 

3.

Jury

3.1

Die Jury beruft der Veranstalter. Sie setzt sich aus Fachjuroren sowie einem Vertreter der Sparkassenstiftung zusammen. 

3.2

Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

4.

Preise

4.1

Vergeben wird der „Gebrüder-Graun-Preis“ der Sparkassenstiftung „Zukunft Elbe-Elster-Land“ für:

-          die besten zwei solistischen Darbietungen in Höhe von je 2.500 €

-          die besten zwei Ensemble-Darbietungen in Höhe von je 5.000 €.

Zwei Preise je Wertungskategorie werden allerdings nur dann ausgegeben, wenn in jeder Kategorie mindestens 6 Wertungsteilnehmer starten. 

4.2

Die Vergabe der Preise erfolgt nur bei Anwesenheit der Solisten mit dem Begleitpartner bzw. des gesamten Ensembles.

 

 

5.

Abschlussveranstaltung

5.1

Das Abschlusskonzert und die Preisverleihung finden am Abend des 14. November 2009 statt.

5.2

Die Preisträger gestalten das Abschlusskonzert und sind zur Mitwirkung verpflichtet.

 

 

6.

Organisatorisches

6.1

Der Veranstalter stellt die Unterkünfte (einschließlich Frühstück) für die Solisten und jeweils einen Begleiter sowie für die Mitglieder der Ensembles (max. je 8 Personen) und übernimmt deren Kosten. Der Anspruch auf ein Einzelzimmer kann nicht gewährleistet werden.

6.2 

Die Kosten der An- und Abreise tragen die Teilnehmer selbst.

6.3

Auskünfte erteilt das Kulturamt des Landkreises Elbe-Elster, Postfach 17, 04912 Herzberg  

Ansprechpartner: Andreas Pöschl / Nadine Harnisch