Organe der Stiftung

Das Kuratorium überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und bestimmt die Richtlinien der Stiftungsarbeit, insbesondere stellt es auf der Grundlage der Satzung und gesetzlicher Bestimmungen die Beachtung der Stiftungszwecke sicher.

Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen in eigener Verantwortung. Er hat dabei den Willen des Stifters so gewissenhaft und nachhaltig wie möglich zu erfüllen. Die Vorstandsmitglieder sind zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel verpflichtet.